Als Bausachverständiger für Gebäude in und um Osnabrück erstellen wir Baugutachten für Gerichte sowie private und öffentliche Auftraggeber für den Bereich Schäden an Gebäuden. Außerdem bieten wir Ihnen auch die baubegleitende Qualitätssicherung, Gebäudethermografie und weitere Messtechnik während der Realisierung Ihres Objektes an.
Als Beratende Ingenieure sind wir Ihr Ansprechpartner in Sachen Bauphysik und Sanierung in und um Osnabrück. In den Bereichen der Energetischen Sanierung und Bestandssanierung sind wir überdies mit den vielfältigen Aufgaben der Begutachtung, Planung, Ausschreibung und Überwachung für die Fachgebiete des Wärmeschutzes, Abdichtung, Betonsanierung und der Schimmelpilzsanierung für unsere Auftraggeber tätig.
Privatgutachten dienen der Klärung von Ursachen vorhandener Schäden oder der Bestätigung der Mangelfreiheit. Manchmal sind an einem Gebäude offensichtliche Mängel oder Schäden vorhanden. Diese werden aber vom Vertragspartner oder der Versicherung abgestritten. Umgekehrt werden gelegentlich Mängel behauptet, die bei fachlich richtiger Beurteilung als vertragsgemäße oder übliche Leistungen zu bezeichnen sind.
Hier wird der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Sie als Gutachter in Osnabrück zur neutralen Beurteilung und Klärung der bautechnischen Zustände eingeschaltet. Zudem prüfen wir als kompetenter Schimmelpilz-Gutachter aus Osnabrück Art, Ursachen und Ausmaß Ihres Schimmelproblems und erstellen Ihnen darüber ein Gutachten.
Ein Gerichtsgutachten oder auch als Gutachten im Gerichtsauftrag bezeichnet, wird im Rahmen von Rechtsstreiten (selbständiges Beweisverfahren) oder Hauptsacheverfahren (Klage) vor Gerichten erstellt. Das selbständige Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren ohne Prozess. Das Verfahren wird von einer Partei beantragt. In dem Antrag ist der Antragsgegner zu benennen. Die Mangelbehauptungen sind darzulegen und es muss beantragt werden, die Mängel durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen.
Die Sachverständigenwahl und Beauftragung obliegt dem Gericht. Bevorzugt werden hierfür die ö.b.u.v. Sachverständigen ausgewählt. Der Antragsteller kann jedoch einen Sachverständigen vorschlagen. Der Vorteil des selbständigen Beweisverfahrens liegt in der Verwendbarkeit des Gutachtens im Prozessfall. Die Erstellung eines Gutachtens erfolgt immer nach der Aufgabenstellung aus einem Beschluss, der vom Gericht nach Antragstellung bzw. Klageerhebung erlassen wurde. Gerichtsgutachten dienen den Richtern als Entscheidungshilfe bei der Urteilsfindung.
Vor der Durchführung von Baumaßnahmen, bei denen bestehende Nachbargebäude beeinträchtigt werden können, hilft Ihr Gutachter für den Bau in und um Osnabrück bei der Zustandsfeststellung. Der Zweck besteht darin, beweisen zu können, dass bestimmte Schäden bereits vor Beginn der Baumaßnahme vorhanden waren oder, bei Schadenseintritt, dass diese Schäden vorher noch nicht vorhanden waren.
Der Untersuchungsumfang bezieht sich auf die Zustandsfeststellung relevanter Vorschäden an den bestehenden Gebäuden in unmittelbar angrenzender Nachbarschaft eines Bauvorhabens. Zu Zustandsfeststellungen gehören die Ortsbegehungen mit Begutachtung der Außenfassaden, Wände und Deckenoberflächen der Innenräume
mit entsprechender Fotodokumentation vorhandener Rissschäden und sonstigen Schäden. Die Beweissicherung kann ein Bausachverständiger in Form eines Gutachtens ausarbeiten oder aber in Form einer digitalen Fotodokumentation überreichen.
Bei unterschiedlicher Beurteilung von bautechnischen Zuständen (Mängeln) können sich Vertragsparteien darauf einigen, ein Schiedsgutachten in Auftrag zu geben. Voraussetzung für das Verfahren des Schiedsgutachtens ist eine Schiedsgutachtenvereinbarung und die Einigung der Parteien, dass kein Gericht angerufen werden soll. Eine Klärung der technischen Zusammenhänge, über die man sich uneinig ist, ist Ziel des Verfahrens. Ein Schiedsgutachten ist verbindlich für beide Parteien.
Aufgrund immer älterer und technisch komplexerer Bauwerke ist bei einem möglichen Kauf eine unabhängige Kaufberatung durch einen Ingenieur unabdingbar. Eine solche Kaufberatung kann helfen, bauliche Mängel festzustellen und diese, auf Wunsch, kostentechnisch zu bewerten. Ebenso kann durch eine Kaufberatung der Gesamtzustand des Gebäudes festgestellt werden und mittelfristig notwendige Investitionsmaßnahmen genannt werden. Die Immobilienkaufberatung bieten wir in folgende zwei Varianten an:
Diese kostengünstige Variante beinhaltet folgenden Umfang:
Die umfangreiche Kaufberatung beinhaltet zusätzlich zur vorgenannten Variante folgenden Umfang:
Bei einem Verkauf oder Kauf einer Immobilie bzw. Eigentumswohnung ist die Ermittlung eines verlässlichen Markt- bzw. Sachwertes unabdingbar. So kann sichergestellt werden, dass die Kaufabwicklung zu einem marktüblichen Preis erfolgt. Des Weiteren ist ein verlässlicher Verkehrswert neben dem Kauf und Verkauf einer Immobilie zur Feststellung des Vermögensstandes als Grundlage für Vererbung, Schenkung oder gar Scheidung notwendig. Für diese Zwecke bieten wir die Erstellung einer unabhängigen Wertermittlung in zwei Varianten an:
Diese kostengünstige Variante beinhaltet folgenden Umfang:
Die umfangreiche Wertermittlung beinhaltet zusätzlich zur vorgenannten Variante folgenden Umfang:
Die baubegleitende Qualitätsüberwachung stellt für jeden Investor und Bauherrn ein sinnvolles Instrument dar, ein mangelfreies Gebäude zu erstellen. Sie ist immer bei schlüsselfertig vergebenen Gesamtleistungen oder bei einem umfangreichen Eigenleistungsanteil sinnvoll.
Der Umfang unserer Tätigkeit ist für den Auftraggeber entsprechend den Erfordernissen im Bauablauf vereinbar und jederzeit veränderbar. Empfehlenswert ist die Einschaltung eines unabhängigen, auf der Seite des Bauherrn stehenden Fachmanns, bereits vor Auftragserteilung an das ausführende Unternehmen. Gemeinsam mit dem Auftraggeber werden mit dem Auftragnehmer Kontrollintervalle abgesprochen. Eine qualitativ hochwertige und mangelfreie Ausführung kann nur dann sichergestellt werden, wenn zuvor eine umfangreiche Ausführungs- und Detailplanung erstellt wurde, die einer intensiven Kontrolle unsererseits unterliegen sollte.
Weitere Kontrollen sollten während der Kelleraußenabdichtung, am Ende des Rohbaus, bei Erstellung der Dachabdichtung vor Beginn der Putzarbeiten bzw. des Estrichs und vor dem Schließen der abgehängten Decken erfolgen. Die Endabnahme sollte mit besonderer Sorgfalt gemeinsam mit den Auftraggebern durchgeführt werden. Wir erstellen individuelle Angebote für Eigentümer und Bauherren um eine mangelfreie Fertigstellung der geplanten Bauvorhaben sicherzustellen.
Mit unserer umfangreichen Ausstattung an Messgeräten stehen wir Ihnen auch als Sachverständiger für Wärmeschutz in und um Osnabrück gerne bei allen Fragen zur Wärmedämmung und Abdichtung Ihrer Immobilie zur Verfügung.
Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
1963
Von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.